Wasserschaden: Was tun? Die richtigen Schritte in den ersten Stunden

Ein Rohrbruch hinter der Wand, eine abgeplatzte Waschmaschinenzuleitung oder Wasser, das nachts durch die Kellerdecke tropft. Bei einem Wasserschaden entscheiden die ersten Stunden darüber, ob am Ende ein überschaubarer Schaden steht oder eine monatelange Sanierung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie sofort tun sollten, was Sie besser lassen, und wie Sie den Schaden so dokumentieren, dass Ihre Versicherung ihn auch bezahlt.

Wenn bei Ihnen gerade Wasser steht, rufen Sie uns an: 06051 9167870. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und kommen im Main-Kinzig-Kreis kurzfristig zu Ihnen. Alles Weitere können Sie in Ruhe danach lesen.

Die ersten 30 Minuten, Schritt für Schritt

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  1. Wasserzufuhr abstellen. Bei einem Rohrbruch drehen Sie den Haupthahn zu, bei einem defekten Gerät reicht das Eckventil dahinter. Wenn Sie den Haupthahn nicht finden, sitzt er meist im Keller, im Hauswirtschaftsraum oder in der Nähe des Wasserzählers.
  2. Strom abschalten. Sobald Wasser in der Nähe von Steckdosen, Verteilern oder Elektrogeräten steht, schalten Sie die betroffenen Sicherungen ab. Betreten Sie geflutete Räume erst danach.
  3. Wasser aufnehmen, so gut es geht. Jeder Liter, den Sie früh aufnehmen, muss später nicht aus dem Estrich getrocknet werden. Nasssauger, Eimer und Handtücher sind dabei mehr wert als jedes Spezialgerät.
  4. Alles fotografieren, bevor Sie aufräumen. Machen Sie Aufnahmen von allen betroffenen Räumen, von der Schadensquelle und von beschädigten Möbeln, am besten mit sichtbarem Zeitstempel. Diese Bilder sind später Ihr wichtigstes Argument gegenüber der Versicherung.
  5. Bewegliche Gegenstände retten. Möbel hochstellen, Teppiche heraus, Kartons und Papier aus dem Nassbereich. Was jetzt trocken bleibt, taucht später nicht im Schadensgutachten auf.
  6. Versicherung und Fachbetrieb informieren. Melden Sie den Schaden unverzüglich, und holen Sie parallel jemanden dazu, der die Feuchtigkeit messen kann. Beides gleichzeitig ist richtig, denn Ihre Versicherung erwartet, dass Sie den Schaden begrenzen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Was tun bei einem Wasserschaden? Genauso wichtig wie diese Frage ist die andere, nämlich was Sie besser lassen sollten.

Nicht einfach nur lüften und abwarten. Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Die Oberfläche trocknet nach ein paar Tagen ab und sieht gut aus, während in der Dämmschicht unter dem Estrich Wasser steht, das von allein nicht mehr herauskommt. Genau dort entsteht Wochen später der Schimmel.

Nichts wegwerfen, bevor die Versicherung es gesehen hat. Beschädigte Möbel, Laminat oder Elektrogeräte gehören fotografiert und aufbewahrt, bis die Regulierung geklärt ist. Wer vorher entsorgt, verliert im Zweifel den Anspruch auf Ersatz.

Keine Reparatur beauftragen, solange die Ursache unklar ist. Bevor irgendetwas verschlossen oder neu verlegt wird, muss feststehen, woher das Wasser kam. Sonst sanieren Sie über ein Leck hinweg, das weiterläuft.

Nicht selbst mit Baumarktgeräten trocknen, wenn der Estrich betroffen ist. Ein Raumluftentfeuchter zieht Feuchtigkeit aus der Luft, nicht aus dem Fußbodenaufbau. Für die Dämmschicht braucht es Verfahren, die gezielt Luft durch den Aufbau bewegen, und die gehören in fachkundige Hände.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Welche Versicherung einspringt, hängt davon ab, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam. Drei Fälle decken die meisten Schäden ab.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude selbst, also an Wänden und Böden, am Estrich und an allem, was fest verbaut ist, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Sie ist Sache des Eigentümers.

Die Hausratversicherung zahlt für alles, was beweglich ist, also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Teppiche. Sie ist Sache des Bewohners, auch als Mieter.

Die private Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn Sie den Schaden bei jemand anderem verursacht haben, etwa wenn Wasser aus Ihrer Wohnung in die darunterliegende gelaufen ist.

Wichtig ist bei allen dreien dieselbe Reihenfolge: Schaden unverzüglich melden, dokumentieren, und Folgeschäden abwenden. Diese Schadensminderungspflicht ist kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum Sie nicht auf einen Termin warten müssen, bevor Sie mit der Trocknung beginnen.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Als Mieter melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung, am besten schriftlich und mit den Fotos im Anhang. Die Beseitigung am Gebäude ist Sache des Vermieters, Ihre eigenen Sachen laufen über Ihre Hausratversicherung.

Solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, etwa weil Trocknungsgeräte laufen oder ein Raum nicht bewohnbar ist, kommt in der Regel eine Mietminderung in Betracht. Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Laufende Trocknungsgeräte verbrauchen viel Strom, und diese Kosten trägt üblicherweise nicht der Mieter. Notieren Sie den Zählerstand zu Beginn und am Ende der Trocknung, dann lässt sich der Verbrauch später sauber abrechnen.

Warum professionelle Trocknung nötig ist, und wie lange sie dauert

Bei einem Wasserschaden an Wand, Decke oder Boden ist selten das sichtbare Wasser das Problem, sondern das, was in den Aufbau gelaufen ist. Estrich liegt auf einer Dämmschicht, und in diesen Hohlraum kriecht Wasser über Meter hinweg, oft weit über den erkennbaren Fleck hinaus. Wie weit, zeigt erst eine Messung mit dem Feuchtigkeitsmessgerät, in unklaren Fällen mit der Wärmebildkamera.

Für die Trocknung selbst gibt es je nach Aufbau verschiedene Verfahren, vom Kondensationstrockner im Raum bis zur gezielten Dämmschichttrocknung, bei der Luft durch den Fußbodenaufbau geführt wird. Wie lange es dauert, hängt von der Wassermenge, dem Material und der Bauart ab, und realistisch sind meist zwei bis vier Wochen. Beendet wird die Trocknung nicht nach Gefühl oder Kalender, sondern wenn die Messwerte es hergeben, und über diesen Nachweis freut sich später auch Ihre Versicherung.

Das Zeitfenster beim Schimmel

Schimmel braucht Feuchtigkeit, Zeit und etwas Organisches, und alle drei sind nach einem Wasserschaden reichlich vorhanden. Unter üblichen Raumtemperaturen beginnt Schimmelbildung auf feuchten Materialien innerhalb weniger Tage, in warmen Räumen noch schneller. Genau deshalb zählt bei der Trocknung jeder Tag.

Wird zu spät oder unvollständig getrocknet, zeigt sich das Ergebnis oft erst Wochen später, dann aber im Verborgenen, etwa hinter Sockelleisten, unter dem Bodenbelag oder in der Dämmschicht. Aus einem regulierten Wasserschaden wird dadurch eine Schimmelsanierung, die deutlich aufwendiger ist und die Ihre Versicherung möglicherweise nicht mehr vollständig übernimmt, weil sie als Folge unterlassener Trocknung gilt.

Fazit

Bei einem Wasserschaden zählt vor allem eines, nämlich Tempo mit System. Wasser abstellen, Strom sichern, fotografieren, melden, und dann jemanden holen, der misst statt schätzt. Was Sie in den ersten Stunden richtig machen, entscheidet über Wochen an Sanierung und über mehrere Tausend Euro.

Wenn Sie im Main-Kinzig-Kreis von einem Wasserschaden betroffen sind, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 06051 9167870. Wir kommen, messen den tatsächlichen Umfang, beginnen mit der Trocknung und dokumentieren alles so, wie Ihre Versicherung es braucht.