Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was, und wie Sie richtig melden
Das Wasser ist abgestellt, die erste Aufregung vorbei, und jetzt beginnt der Teil, der über viel Geld entscheidet: die Regulierung. Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt, ist klar geregelt, wird aber im Alltag ständig verwechselt, und einige verbreitete Fehler können Sie den Anspruch kosten. Dieser Beitrag sortiert die Zuständigkeiten, zeigt Ihnen die richtige Meldung Schritt für Schritt und nennt die Fallen, die Regulierer immer wieder sehen. Für die Sofortmaßnahmen direkt nach dem Schaden lesen Sie zuerst unseren Beitrag zu den ersten Stunden nach dem Wasserschaden.
Drei Versicherungen, drei Zuständigkeiten
Für das Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung da. Alles, was Sie beim Auszug nicht mitnehmen könnten, fällt in ihren Bereich, vom durchfeuchteten Mauerwerk über den Estrich bis zum verklebten Parkett. Abgeschlossen hat sie der Eigentümer, und bei Eigentumswohnungen läuft sie in aller Regel über die Hausverwaltung für das ganze Haus.
Für Ihre Sachen ist die Hausratversicherung zuständig. Vom Sofa über den Fernseher bis zur Kleidung gehört alles Bewegliche in ihren Bereich, und zwar unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Ohne Hausratversicherung bleibt der Schaden an den eigenen Sachen an Ihnen hängen, selbst wenn die Ursache beim Nachbarn lag und dessen Haftpflicht greift, denn die zahlt nur den Zeitwert und nur bei Verschulden.
Für fremde Schäden ist die private Haftpflichtversicherung da. Läuft Ihr Wasser in die Wohnung darunter, reguliert Ihre Haftpflicht die Schäden der Nachbarn, sofern Sie den Schaden zu vertreten haben.
Und eine vierte Zuständigkeit, die fast immer übersehen wird: Leitungswasser ist nicht gleich Wasser. Die Wohngebäude- und die Hausratversicherung zahlen bei Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen und angeschlossenen Geräten austritt. Dringt dagegen Starkregen von außen ins Gebäude oder drückt Rückstau aus dem Kanal in den Keller, ist das ein Elementarschaden, und der ist nur versichert, wenn Sie den Elementarschutz ausdrücklich mitversichert haben. Ein Blick in die Police lohnt sich vor dem Schadensfall, nicht erst danach.
So melden Sie den Wasserschaden richtig
Hiring a handyman offers numerous advantages that make them an indispensable resource for homeowners:
- Unverzüglich melden, auch formlos. Ein Anruf oder eine E-Mail am selben Tag genügt für den Anfang, die Details dürfen folgen. „Unverzüglich” heißt ohne schuldhaftes Zögern, und wer eine Woche wartet, riskiert Diskussionen.
- Schadennummer notieren. Jede weitere Rechnung, jedes Foto und jeder Anruf läuft über diese Nummer. Schreiben Sie sie auf die erste Seite Ihrer Unterlagen.
- Fotos und eine Schadenliste nachreichen. Aufnahmen aller betroffenen Räume und eine einfache Liste der beschädigten Gegenstände mit ungefährem Alter und Kaufpreis reichen völlig. Perfektion ist nicht gefragt, Vollständigkeit schon.
- Weisungen einholen, bevor Sie beauftragen. Fragen Sie, ob die Versicherung einen bestimmten Ablauf wünscht, und lassen Sie sich Freigaben kurz schriftlich geben. Die Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung dürfen und sollen Sie trotzdem sofort einleiten.
- Nichts entsorgen, bis die Freigabe da ist. Beschädigte Sachen bleiben als Beweis liegen oder wenigstens auf Fotos dokumentiert, sonst streichen Regulierer Positionen mit dem Hinweis auf fehlenden Nachweis.
Grobe Fahrlässigkeit, der teuerste Irrtum
Der Klassiker unter den Kürzungsgründen ist die laufende Waschmaschine in der leeren Wohnung. Platzt der Zulaufschlauch, während niemand zuhause ist, prüfen Versicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und je nach Vertrag kürzen sie die Leistung anteilig oder verweigern sie. Moderne Policen verzichten häufig auf diesen Einwand, ältere Verträge enthalten den Verzicht dagegen oft nicht, und genau diese eine Klausel entscheidet dann über fünfstellige Beträge.
Zwei weitere Dauerbrenner gehören in dieselbe Kategorie. Ein unbeheiztes Haus im Winter, dessen Leitungen einfrieren, gilt als Verletzung der Obliegenheiten, denn Leitungen sind in der kalten Jahreszeit zu beheizen oder zu entleeren. Und ein lange bekannter, aber ignorierter Feuchtefleck kann als verspätete Meldung gewertet werden. Die gute Nachricht: Wer den Schaden zügig meldet, die Trocknung nachweisbar betreibt und seine Police kennt, hat in der Praxis selten Streit.
Wasserschaden in der Mietwohnung, wer meldet wem
Als Mieter läuft Ihre Meldekette zweigleisig. Den Schaden am Gebäude geben Sie ohne Umweg an den Vermieter oder die Hausverwaltung weiter, denn deren Gebäudeversicherung reguliert alles, was zur Bausubstanz gehört, und der Vermieter organisiert die Trocknung. Ihre eigenen Sachen melden Sie parallel Ihrer Hausratversicherung, und wenn ein Nachbar oder ein Handwerker den Schaden verursacht hat, kommt dessen Haftpflicht dazu.
Solange Räume nicht nutzbar sind oder Trocknungsgeräte den Alltag stören, kommt eine Mietminderung in Betracht, deren Höhe sich nach der tatsächlichen Beeinträchtigung richtet. Sprechen Sie die Minderung an, statt einfach weniger zu überweisen, das erspart Streit. Und haben Sie den Schaden selbst verursacht, etwa durch den geplatzten Schlauch der eigenen Waschmaschine, übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Ansprüche des Vermieters, weshalb diese Versicherung für Mieter keine Kür ist, sondern Pflichtprogramm.
Wenn die Versicherung kürzt oder ablehnt
Bleiben Sie sachlich und fordern Sie die Begründung schriftlich an, denn aus ihr ergibt sich der nächste Schritt. Häufig fehlt nur ein Nachweis, etwa das Trocknungsprotokoll mit den Messwerten oder ein Beleg zum Alter eines Geräts, und mit dem Nachreichen ist die Sache erledigt. Genau deshalb arbeiten wir bei jeder Trocknung mit dokumentierten Messwerten, denn dieses Protokoll ist im Zweifel Ihr stärkstes Papier.
Bei größeren Differenzen haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten, und in vielen Policen ist für diesen Fall ein geregeltes Verfahren mit zwei Gutachtern vorgesehen. Setzen Sie Fristen schriftlich, bewahren Sie jeden Schriftwechsel auf, und lassen Sie sich nicht auf telefonische Zusagen ohne Bestätigung ein.
Fazit
Bei einem Wasserschaden zählt vor allem eines, nämlich Tempo mit System. Wasser abstellen, Strom sichern, fotografieren, melden, und dann jemanden holen, der misst statt schätzt. Was Sie in den ersten Stunden richtig machen, entscheidet über Wochen an Sanierung und über mehrere Tausend Euro.
Beim Geld entscheidet nicht der Schaden, sondern die Sorgfalt danach. Melden Sie unverzüglich, dokumentieren Sie großzügig, klären Sie die Zuständigkeit der drei Versicherungen, und lassen Sie die Trocknung mit Messprotokoll laufen statt nach Gefühl. Wenn Sie dabei Unterstützung im Main-Kinzig-Kreis brauchen, übernehmen wir neben der Trocknung auch die Dokumentation, die Ihre Versicherung sehen will, und Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 06051 9167870.